Wir sagen Ja zu Demokratie und Toleranz und Nein zu Ausgrenzung und antidemokratischen Tendenzen

Das Erstarken von Parteien an den politischen Rändern bei den jüngsten Wahlen in der Bundesrepublik stimmt die Mitglieder der Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (ZAK-MAS) nachdenklich. Die deutschen Bischöfe hatten sich im Rahmen ihrer Frühjahrs-Vollversammlung klar positioniert: extreme bzw. faschistische Positionen seien nicht vereinbar mit dem Dienst für die und in der Kirche. Die 2022 reformierte Grundordnung verweist u.a. darauf, dass kirchenfeindliches Verhalten mit einer Tätigkeit in der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen sind.

Die ZAK-MAS begrüßt die klare Positionierung der Bischöfe. Wer sich für menschenfeindliche, extremistische Positionen stark macht, kann aus unserer Sicht nicht im Dienst der Kirche stehen. Unsere Arbeit in der Kirche steht für Toleranz, Nächstenliebe und Dienst am Menschen – unabhängig von Religion, Herkunft und sexueller Orientierung.

Wir appellieren an unsere Kolleginnen und Kollegen in Kirche und Caritas, alles dafür zu tun, dass antidemokratische Tendenzen und Intoleranz an unseren Arbeitsplätzen und in unserer Gesellschaft keinen Platz finden.

Gespräch mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Georg Bätzing und Generalsekretärin Dr. Beate Gilles

Am 9. Juli 2024 trafen sich die Mitglieder der Sprechergruppe in Limburg mit Bischof Bätzing und Generalsekretärin Dr. Gilles.

Es war das erste Treffen in dieser Konstellation mit dem seit März 2020 amtierenden Vorsitzenden und Dr. Beate Gilles, die seit 2021 für die Bischofskonferenz tätig ist.

Themen des Gesprächs waren die politische Arbeit der ZAK-MAS, insbesondere der Dialogprozess beim BMAS zum kirchlichen Arbeitsrecht, sowie innerkirchliche Entwicklungen und die Nutzung von Synergieeffekten. Eine zentrale Frage war zudem, wie die Identität der kirchlichen Einrichtungen erhalten und der Einfluss der Mitarbeitenden in Zukunft gestärkt wird.

Wir danken Bischof Bätzing und Dr. Gilles für das gute und konstruktive Gespräch!

“Wir kennen uns doch!” – Katholikentag in Erfurt voller Erfolg

Seit vielen Jahren präsentiert sich die “Interessengemeinschaft der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche” auf den Katholikentagen mit einem gemeinsamen Infostand. Auch in diesem Jahr in Erfurt standen Kolleginnen und Kollegen der Mitarbeiterseite der AK und der ZAK sowie der BAG-MAV den Besucherinnen und Besuchern für Fragen, Auskünfte und Anregungen zur Verfügung. Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei von der DiAG MAV Erfurt.

Schwerpunkt der Gespräche am Stand waren gute Tarife und Arbeitsbedingungen und eine kompetente und starke Mitarbeitervertretung. Wie gelingt gerade das auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege der Caritas und der Kirche? Zwei zentrale Gründe für die Teilnahme am Katholikentag wurden dabei erfüllt: Neue Kontakte wurden geknüpft, alte Kontakte wurden gepflegt.

Bemerkenswert viele Bundes- und Landespolitiker aller demokratischer Parteien nahmen sich für ein Gespräch Zeit, darunter Bundesarbeitsminister Hubertus Heil („Wir kennen uns doch!“), Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, aber auch Reinhard Kardinal Marx und die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands Eva-Maria Welskop-Deffaa besuchten den Stand.

Der Stand auf dem Domplatz war zwischen dem des Deutschen Caritasverbands und der Caritas International ideal platziert und sorgte für viel Zulauf, trotz wechselhaften Wetters. Es waren bei weitem nicht nur die prominenten Gäste des Standes, die die Teilnahme zum vollen Erfolg machten: Auf einer von dem Thüringer Künstler Tim Müller gestalteten Bistums-Karte unterzeichneten über 1.000 Besucherinnen und Besucher an der Stelle ihrer privaten oder beruflichen Heimat.

Bundesminister Hubertus Heil am Stand der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche
Bundesminister Hubertus Heil am Stand der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche

Besetzung der KZVK-Gremien

Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission ZAK hat in ihrer Klausurtagung eine Vorschlagsliste für die Besetzung der Versichertenvertreter:innen im Aufsichtsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK erstellt. Die Hälfte des Aufsichtsrats der Kasse  -vier Personen - wird auf Vorschlag der ZAK-MAS von der Vollversammlung des VDD im November 2024 ernannt, für die fünfjährige Amtszeit ab 2025.  Der Vorschlag der ZAK-MAS benennt zwei Vertreter aus dem Bereich der Caritas und zwei Vertreter aus dem Bereich der weiteren Kommissionen der verfassten Kirche. Der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt, so dass weitere vier Aufsichtsratsmitglieder von Beteiligten und Gewährträgern der Kasse zur Ernennung vorgeschlagen werden. Der neutrale Vorsitzende komplettiert den Aufsichtsrat und wird gemäß Kassensatzung vom VDD in einem gesonderten Verfahren ernannt.

Die Vorschlagsliste ZAK-MAS enthält zudem einen Nachrücker für evtl. ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder.

Eine weitere Person wird dem VDD nun auch als Nachrückerin für die Vertreterversammlung vorgeschlagen, da der bisherige Nachrücker Thomas Schäfer aufgrund der Verrentung von Georg Hillenkamp bereits nachgerückt ist.

Sobald die Ernennungen vorliegen, wird die ZAK-MAS die Namen bekanntgeben.

Austausch auf Augenhöhe mit dem Katholischen Büro

Uta Losem diskutiert mit den Mitgliedern der ZAK-Mitarbeiterseite

Im Rahmen der Frühjahrs-Klausur der Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission fand ein intensiver Austausch mit Uta Losem, der stellvertretenden Leiterin des Katholischen Büros in Berlin statt. Losem verantwortet zentrale Bereiche des Austauschs zwischen der katholischen Kirche und den Entscheiderinnen und Entscheidern in Bundesregierung und Bundestag.

Im Rahmen des Austauschs standen aktuelle politische Entwicklungen im Mittelpunkt. Aus kirchlicher Sicht auf das Arbeitsrecht ist u.a. ein zentrales Thema, in welchem Maße die Bundesgesetze Öffnungsklauseln für Tarifverträge und zugleich für die Setzung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen vorsehen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Neugestaltung des Abtreibungsrechts verdeutlichte Uta Losem zudem, welche über das Arbeitsrecht hinausgehende Themen das Katholische Büro beschäftigen. Dies erläuterte sie auch anhand der Beratungen zu einer möglichen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.

Der Austausch ließ erkennen, wie wichtig es für beide Seiten ist, regelmäßig miteinander in einem Gesprächsprozess zu sein, da die Sicht der Mitarbeiterseite und damit der Beschäftigten der Kirche auch für die Bewertungen des Katholischen Büros von Bedeutung ist.

 

Uta Losem
Uta Losem

ZAK-MAS im Gespräch mit Uta Losem
Die ZAK-MAS im Gespräch mit Uta Losem

„Die Rente ist sicher“ war gestern – heute „ist die Rente garantiert“

Dr. Tanja Machalet (SPD) nahm Stellung zum Rentenpaket II der Ampel-Koalition

Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission nutzte ihre diesjährige Frühjahrs-Klausur in Berlin intensiv dafür, mit politisch Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Dieses Jahr war die rentenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Tanja Machalet, zu Gast. Sie eröffnete unter anderem umfassende Einblicke in das Entstehen des aktuell in der Diskussion stehende weitere Rentenpaket: eine weitere Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung soll auf Dauer verhindert werden. Die Mitarbeiterseite verwies in dem Gespräch auf den hohen Wert der betrieblichen Altersversorgung, die für kirchliche Beschäftigte dank der Regelungen in den verschiedenen Arbeitsvertragsordnungen im Dritten Weg garantiert ist. Man lehne ein Sozialpartnermodell ab. Dies sähe nur noch eine reine Beitragszusage durch Arbeitgeber vor und würde das Risiko hinsichtlich der Höhe einer späteren betrieblichen Altersversorgung ganz auf die Beschäftigten übertragen.

Tanja Machalet deutete zudem an, dass sich die Koalitionspartner kaum mehr auf eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes verständigen werden, die eigentlich angesichts der Urteile des EuGHs und des BAG zur Thematik Arbeitszeiterfassung anstehen würde.

Machalet verdeutlichte, dass ihr der Austausch mit Beschäftigtenvertreter auch der katholischen Kirche wichtig sei. Man solle den Dialog fortsetzen.

Dr. Tanja Machalet
Dr. Tanja Machalet
ZAK-MAS mit Dr. Tanja Machalet
v. li.: Franz-Josef Plesker, Joachim Transier, Carsten Offers, Dr. Tanja Machalet, Olaf Wittemann, Robert Winter, Melanie C. Baumann

Stopp für befristete Arbeitsverträge

Katholische Kirche schafft vorbildliche Regelungen im Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren sind Diskussionen um das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik unter anderem davon geprägt, die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen deutlich zu beschränken. Die bis 2021 regierende große Koalition aus CDU/ CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag von 2017 das Ziel formuliert, sachgrundlose Befristungen massiv einzuschränken. Das selbst gesetzte Ziel wurde aber nie umgesetzt. Deutlich ambitionsloser war das, was die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 festgehalten hat: sachgrundlose Befristungen sollten zumindest beim Bund als Arbeitgeber bald der Vergangenheit angehören. Aber anstatt in diesem Punkt „Mehr Fortschritt zu wagen“, blieb es auch hier bislang bei Ankündigungen.

Die Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission verfolgt schon seit Längerem das Ziel, zumindest im Zuständigkeitsbereich der katholisch-kirchlichen Arbeitsrechtskommissionen befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund weitgehend zu stoppen und auch die Kettenbefristungen deutlich einzuschränken.

Dieses Ziel ist nun erreicht und wird ab Juni 2024 in allen Diözesen und bei der Caritas umgesetzt, sofern die Einrichtungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes unterliegen.

Dieses Ergebnis wurde erzielt, nachdem die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Das Ergebnis der Vermittlung kann sich sehen lassen. Auch ohne Streikrecht, das im sogenannten Dritten Weg der Kirchen nicht vorgesehen ist, können sehr gute Ergebnisse erzielt werden.

Die Gewerkschaft ver.di konnte dies bislang in ihren Tarifverhandlungen nicht durchsetzen. Hier wünschen wir den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst der Kommunen, der Länder und des Bundes und darüber hinaus auch in der Privatwirtschaft rasch ähnlich gelagerte Regelungen.

Befristete Arbeitsverträge gehen im Regelfall zu Lasten der Beschäftigten. Mit der weitgehenden Abschaffung erhalten künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche mehr Sicherheit.

Zum Herunterladen: Ersetzende Entscheidung Gesamtregelung zur Befristung vom 22.01.2024 final

Zum Herunterladen: ZAK_Befristung von Arbeitsverträgen massiv eingeschränkt_final

 

Kirchliches Arbeitsrecht führt zu guten Ergebnissen

Die Kirchen überprüfen ihr Arbeitsrecht stetig. Die letzten Reformen führen zu weiteren Verbesserungen.

Anlässlich der Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ stellen die evangelische und die katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas heute (5. März 2024) klar:

Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen. Zudem profitieren die kirchlich Beschäftigten von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen. Über den Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.

Der kirchengemäße Verzicht auf Arbeitskampf als Mittel der tariflichen Auseinandersetzung führt also keineswegs zu schlechteren Arbeitsbedingungen. Streik und Aussperrung fallen im Dritten Weg nicht ersatzlos weg. An ihre Stelle tritt ein Vermittlungsverfahren, das im Streitfall auch zu weiterführenden und verbindlichen Ergebnissen führt. So konnte etwa in der katholischen Kirche über einen Vermittlungsspruch jüngst eine Gesamtregelung zur Befristung von Dienstverhältnissen erreicht werden, über die im staatlichen Recht noch gerungen wird.

Anders als in säkularen Betrieben gibt es in annähernd allen kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen. Deren Rechte sind auf vergleichbarem Niveau wie die Befugnisse von Betriebs- oder Personalräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz beziehungsweise den Personalvertretungsgesetzen.

Die für diakonische Unternehmen ab 500 Beschäftigten auf den Weg gebrachte Unternehmensmitbestimmung ist ferner wegweisend für den gemeinnützigen Sektor in Deutschland. Sie ist Teil von Reformen im Arbeitsrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Diakonie, die Ende 2023 als Ergebnis mehrjähriger Vorarbeiten durch Änderungen im Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen und in der Mitarbeitsrichtlinie der EKD beschlossen wurden.

Zu diesen Änderungen gehört auch, dass sich die Mitarbeit in der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie stärker für Menschen öffnet, die andersgläubig oder nicht gläubig sind.
 
Auch in der katholischen Kirche unterliegen private Entscheidungen der Mitarbeitenden, wie ihr Beziehungsleben, keiner arbeitsrechtlichen Sanktionierung mehr. Hier hat die Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Jahr 2022 mit dem Übergang zu einem institutionenorientierten Ansatz zu weitgehenden Reformen geführt. Ferner gibt es derzeit in der katholischen Kirche intensive Gespräche, um das Verfahren der betrieblichen Beteiligung weiter zu verbessern. Dabei wird auch die Einführung einer Unternehmensmitbestimmung geprüft.

Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen wird in beiden Kirchen ausdrücklich als Bereicherung anerkannt.

Gesamtregelung „Befristung“ erreicht – Stopp für sachgrundlose Befristungen und Kettenbefristungen an die Kette gelegt

Am 22. Januar 2024 hat der Vermittlungsausschuss der ZAK einen ersetzenden Beschluss zum Thema (Ketten-)Befristungen gefasst. 

Die vorliegende Regelung ist nun wesentlich besser als das bisher geltende weltliche Arbeitsrecht.

Gemäß der ersetzenden Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 2, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht mehr zulässig. Darüber hinaus haben wir erfolgreich Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren, dürfen katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden (vgl. Ersetzende Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 1).

Diese Regelung sorgt in Zeiten ökonomischer Unsicherheiten für mehr Planungssicherheit auf Seiten der Beschäftigten und sendet ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber und an die Tarifvertragsparteien. Die katholische Kirche als großer öffentlicher Arbeitgeber in Deutschland setzt neue Maßstäbe in Sachen Befristungsrecht.

Mit Veröffentlichung in den Amtsblättern durch die Diözesanbischöfe tritt die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft.

Der genaue Wortlaut ist hier im angefügten Dokument zu finden.

 

Noch keine Entscheidung in Sachen Kettenbefristungen!

Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission ruft erneut den Vermittlungsausschuss an.

Am 5. Dezember 2023 hat die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) mit deutlicher Mehrheit beschlossen, erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor war der Vermittlungsvorschlag an der erforderlichen Mehrheit gescheitert. 

Die ZAK-Ordnung sieht nun vor, dass der Vermittlungsausschuss innerhalb einer Frist von acht Wochen eine ersetzende Entscheidung trifft oder feststellen muss, dass es keine Einigungsmöglichkeit im Vermittlungsausschuss gibt.

Der Vermittlungsausschuss wird am 22. Januar 2024 zusammentreten, um eine Entscheidung zu treffen.

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