Stopp für befristete Arbeitsverträge

Katholische Kirche schafft vorbildliche Regelungen im Arbeitsrecht

Seit vielen Jahren sind Diskussionen um das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik unter anderem davon geprägt, die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen deutlich zu beschränken. Die bis 2021 regierende große Koalition aus CDU/ CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag von 2017 das Ziel formuliert, sachgrundlose Befristungen massiv einzuschränken. Das selbst gesetzte Ziel wurde aber nie umgesetzt. Deutlich ambitionsloser war das, was die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 festgehalten hat: sachgrundlose Befristungen sollten zumindest beim Bund als Arbeitgeber bald der Vergangenheit angehören. Aber anstatt in diesem Punkt „Mehr Fortschritt zu wagen“, blieb es auch hier bislang bei Ankündigungen.

Die Mitarbeiterseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission verfolgt schon seit Längerem das Ziel, zumindest im Zuständigkeitsbereich der katholisch-kirchlichen Arbeitsrechtskommissionen befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund weitgehend zu stoppen und auch die Kettenbefristungen deutlich einzuschränken.

Dieses Ziel ist nun erreicht und wird ab Juni 2024 in allen Diözesen und bei der Caritas umgesetzt, sofern die Einrichtungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes unterliegen.

Dieses Ergebnis wurde erzielt, nachdem die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Das Ergebnis der Vermittlung kann sich sehen lassen. Auch ohne Streikrecht, das im sogenannten Dritten Weg der Kirchen nicht vorgesehen ist, können sehr gute Ergebnisse erzielt werden.

Die Gewerkschaft ver.di konnte dies bislang in ihren Tarifverhandlungen nicht durchsetzen. Hier wünschen wir den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst der Kommunen, der Länder und des Bundes und darüber hinaus auch in der Privatwirtschaft rasch ähnlich gelagerte Regelungen.

Befristete Arbeitsverträge gehen im Regelfall zu Lasten der Beschäftigten. Mit der weitgehenden Abschaffung erhalten künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche mehr Sicherheit.

Zum Herunterladen: Ersetzende Entscheidung Gesamtregelung zur Befristung vom 22.01.2024 final

Zum Herunterladen: ZAK_Befristung von Arbeitsverträgen massiv eingeschränkt_final

 

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