Am 9. Juli 2024 trafen sich die Mitglieder der Sprechergruppe in Limburg mit Bischof Bätzing und Generalsekretärin Dr. Gilles.
Es war das erste Treffen in dieser Konstellation mit dem seit März 2020 amtierenden Vorsitzenden und Dr. Beate Gilles, die seit 2021 für die Bischofskonferenz tätig ist.
Themen des Gesprächs waren die politische Arbeit der ZAK-MAS, insbesondere der Dialogprozess beim BMAS zum kirchlichen Arbeitsrecht, sowie innerkirchliche Entwicklungen und die Nutzung von Synergieeffekten. Eine zentrale Frage war zudem, wie die Identität der kirchlichen Einrichtungen erhalten und der Einfluss der Mitarbeitenden in Zukunft gestärkt wird.
Wir danken Bischof Bätzing und Dr. Gilles für das gute und konstruktive Gespräch!
Seit vielen Jahren präsentiert sich die “Interessengemeinschaft der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche” auf den Katholikentagen mit einem gemeinsamen Infostand. Auch in diesem Jahr in Erfurt standen Kolleginnen und Kollegen der Mitarbeiterseite der AK und der ZAK sowie der BAG-MAV den Besucherinnen und Besuchern für Fragen, Auskünfte und Anregungen zur Verfügung. Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei von der DiAG MAV Erfurt.
Schwerpunkt der Gespräche am Stand waren gute Tarife und Arbeitsbedingungen und eine kompetente und starke Mitarbeitervertretung. Wie gelingt gerade das auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege der Caritas und der Kirche? Zwei zentrale Gründe für die Teilnahme am Katholikentag wurden dabei erfüllt: Neue Kontakte wurden geknüpft, alte Kontakte wurden gepflegt.
Bemerkenswert viele Bundes- und Landespolitiker aller demokratischer Parteien nahmen sich für ein Gespräch Zeit, darunter Bundesarbeitsminister Hubertus Heil („Wir kennen uns doch!“), Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, aber auch Reinhard Kardinal Marx und die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands Eva-Maria Welskop-Deffaa besuchten den Stand.
Der Stand auf dem Domplatz war zwischen dem des Deutschen Caritasverbands und der Caritas International ideal platziert und sorgte für viel Zulauf, trotz wechselhaften Wetters. Es waren bei weitem nicht nur die prominenten Gäste des Standes, die die Teilnahme zum vollen Erfolg machten: Auf einer von dem Thüringer Künstler Tim Müller gestalteten Bistums-Karte unterzeichneten über 1.000 Besucherinnen und Besucher an der Stelle ihrer privaten oder beruflichen Heimat.
Bundesminister Hubertus Heil am Stand der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche
Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission ZAK hat in ihrer Klausurtagung eine Vorschlagsliste für die Besetzung der Versichertenvertreter:innen im Aufsichtsrat der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse KZVK erstellt. Die Hälfte des Aufsichtsrats der Kasse -vier Personen - wird auf Vorschlag der ZAK-MAS von der Vollversammlung des VDD im November 2024 ernannt, für die fünfjährige Amtszeit ab 2025. Der Vorschlag der ZAK-MAS benennt zwei Vertreter aus dem Bereich der Caritas und zwei Vertreter aus dem Bereich der weiteren Kommissionen der verfassten Kirche. Der Aufsichtsrat ist paritätisch besetzt, so dass weitere vier Aufsichtsratsmitglieder von Beteiligten und Gewährträgern der Kasse zur Ernennung vorgeschlagen werden. Der neutrale Vorsitzende komplettiert den Aufsichtsrat und wird gemäß Kassensatzung vom VDD in einem gesonderten Verfahren ernannt.
Die Vorschlagsliste ZAK-MAS enthält zudem einen Nachrücker für evtl. ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder.
Eine weitere Person wird dem VDD nun auch als Nachrückerin für die Vertreterversammlung vorgeschlagen, da der bisherige Nachrücker Thomas Schäfer aufgrund der Verrentung von Georg Hillenkamp bereits nachgerückt ist.
Sobald die Ernennungen vorliegen, wird die ZAK-MAS die Namen bekanntgeben.
Uta Losem diskutiert mit den Mitgliedern der ZAK-Mitarbeiterseite
Im Rahmen der Frühjahrs-Klausur der Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission fand ein intensiver Austausch mit Uta Losem, der stellvertretenden Leiterin des Katholischen Büros in Berlin statt. Losem verantwortet zentrale Bereiche des Austauschs zwischen der katholischen Kirche und den Entscheiderinnen und Entscheidern in Bundesregierung und Bundestag.
Dr. Tanja Machalet (SPD) nahm Stellung zum Rentenpaket II der Ampel-Koalition
Die Mitarbeiterseite der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission nutzte ihre diesjährige Frühjahrs-Klausur in Berlin intensiv dafür, mit politisch Verantwortlichen ins Gespräch zu kommen. Dieses Jahr war die rentenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Tanja Machalet, zu Gast. Sie eröffnete unter anderem umfassende Einblicke in das Entstehen des aktuell in der Diskussion stehende weitere Rentenpaket: eine weitere Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung soll auf Dauer verhindert werden.
Katholische Kirche schafft vorbildliche Regelungen im Arbeitsrecht
Seit vielen Jahren sind Diskussionen um das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik unter anderem davon geprägt, die hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen deutlich zu beschränken. Die bis 2021 regierende große Koalition aus CDU/ CSU und SPD hatte im Koalitionsvertrag von 2017 das Ziel formuliert, sachgrundlose Befristungen massiv einzuschränken. Das selbst gesetzte Ziel wurde aber nie umgesetzt. Deutlich ambitionsloser war das, was die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 festgehalten hat: sachgrundlose Befristungen sollten zumindest beim Bund als Arbeitgeber bald der Vergangenheit angehören. Aber anstatt in diesem Punkt „Mehr Fortschritt zu wagen“, blieb es auch hier bislang bei Ankündigungen.
Die Kirchen überprüfen ihr Arbeitsrecht stetig. Die letzten Reformen führen zu weiteren Verbesserungen.
Anlässlich der Petition von ver.di „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ stellen die evangelische und die katholische Kirche und ihre Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas heute (5. März 2024) klar:
Die Vergütungen für Beschäftigte in kirchlichen Diensten, einschließlich von Caritas und Diakonie, sind zumeist besser als in vergleichbaren privaten und gemeinnützigen säkularen Einrichtungen. Zudem profitieren die kirchlich Beschäftigten von tariflich vereinbarten Vergütungen, einer betrieblichen Altersversorgung und sozialen Zusatzleistungen. Über den Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht wird eine flächendeckende Tarifbindung kirchlicher Einrichtungen erreicht, die auch kleinere und mittlere kirchliche Einrichtungen erfasst.
Am 22. Januar 2024 hat der Vermittlungsausschuss der ZAK einen ersetzenden Beschluss zum Thema (Ketten-)Befristungen gefasst.
Die vorliegende Regelung ist nun wesentlich besser als das bisher geltende weltliche Arbeitsrecht.
Gemäß der ersetzenden Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 2, ist eine Befristung ohne Sachgrund nicht mehr zulässig. Darüber hinaus haben wir erfolgreich Kettenbefristungen stark eingeschränkt. Im Unterschied zu den im weltlichen Arbeitsrecht möglichen 10 Jahren, dürfen katholische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maximal 6 Jahre befristet eingestellt werden (vgl. Ersetzende Entscheidung "Gesamtregelung zur Befristung", Nr. 1).
Diese Regelung sorgt in Zeiten ökonomischer Unsicherheiten für mehr Planungssicherheit auf Seiten der Beschäftigten und sendet ein starkes Signal an den Bundesgesetzgeber und an die Tarifvertragsparteien. Die katholische Kirche als großer öffentlicher Arbeitgeber in Deutschland setzt neue Maßstäbe in Sachen Befristungsrecht.
Mit Veröffentlichung in den Amtsblättern durch die Diözesanbischöfe tritt die Regelung ab 1. Juni 2024 in Kraft.
Der genaue Wortlaut ist hierim angefügten Dokument zu finden.
Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission ruft erneut den Vermittlungsausschuss an.
Am 5. Dezember 2023 hat die Zentrale Arbeitsrechtliche Kommission (ZAK) mit deutlicher Mehrheit beschlossen, erneut den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor war der Vermittlungsvorschlag an der erforderlichen Mehrheit gescheitert.
Die ZAK-Ordnung sieht nun vor, dass der Vermittlungsausschuss innerhalb einer Frist von acht Wochen eine ersetzende Entscheidung trifft oder feststellen muss, dass es keine Einigungsmöglichkeit im Vermittlungsausschuss gibt.
Der Vermittlungsausschuss wird am 22. Januar 2024 zusammentreten, um eine Entscheidung zu treffen.
Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. September einen Vermittlungsvorschlag einstimmig beschlossen. Eine erste Beratung auf Mitarbeiterseite hat diese Woche im Rahmen unserer regulären Sitzung stattgefunden. Der Vorschlag wird nun weiter seitig beraten und in der nächsten Sitzung der ZAK im November zur Beschlussfassung anstehen.
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