Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer, Dienstgeber müssen zukünftig mit mehr Aufwand rechnen.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.

BAG ändert Recht­sp­re­chung zur sach­grund­losen Befris­tung

Nachdem die Karlsruher Richter die Erfurter Kollegen wegen ihrer Rechtsprechung in Sachen sachgrundloser Befristung rüffelten, haben letztere in einem aktuellen Urteil nunmehr ihre Rechtsprechung geändert.

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung neu geregelt

Die Zentral-KODA passt die Bedingungen zur Entgeltumwandlung zur privaten Altersversorgung den neuen Bedingungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) an. Ab dem 1. Januar 2019 wird der Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung auf 15% festgelegt.


Die Veröffentlichungen der Mitarbeiterseite des Zentral-KODA:

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