Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch

Arbeitgeber müssen Beschäftigte in Zukunft auf nicht genommenen Urlaub hinweisen. Mit einem Grundsatzurteil stärkt das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Arbeitnehmer, Dienstgeber müssen zukünftig mit mehr Aufwand rechnen.

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.

„Arbeitnehmer können jetzt prüfen, ob sie vielleicht doch noch Anspruch auf Urlaub haben, von dem sie dachten, er sei verfallen“, wird Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht, nach der Urteilsverkündung auf tagesschau.de zitiert.

Arbeitgeber sollen „klar und rechtzeitig“ auf Urlaubstage hinweisen

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel sagte. Anlass für die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts war ein Fall aus Bayern. Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage Urlaub aus mehreren Jahren bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Der Kläger war nach den Tarifregeln des Öffentlichen Dienstes angestellt. Für seinen nicht genommenen Urlaub hatte der Forscher eine Abgeltung verlangt.

Der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold nennt das Urteil „arbeitnehmerfreundlich“. „Für Arbeitgeber bedeutet die Entscheidung auf jeden Fall erheblich mehr Aufwand“, sagte Reichold.

Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil

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