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Zwei Tage vor dem 1. Advent hatte das Warten endlich ein Ende. Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn hat unter
Die Interessensgemeinschaft der Mitarbeitenden in Caritas und Kirche (IG-MiCK) bedauert sehr,
„Der Arbeitgeber hat gemäß der §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung