Am 16. Oktober 2018 hat der Bundestag die Brückenteilzeit beschlossen. Ab 2019 haben dann viele Menschen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vorübergehend individuell anzupassen. Somit bleibt mehr Zeit für ganz persönliche Wünsche.
Auf einer Schwerpunktseite seiner Internetpräsenz gibt das Ministerium für Arbeit und Soziales detailierte Informationen zum neuen Gesetz und Hinweise zur praktischen Anwendung. Bei der neuen Brückenteilzeit besteht im Unterschied zu anderen Teilzeitmodellen keine Pflicht zur Angabe eines Grundes.
Informieren Sie sich. Lesen Sie hier eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Teilzeit: zur Internetseite des Ministeriums.