Die neue Zentral-KODA-Ordnung wurde im Herbst des vergangenen Jahres durch die Bischöfe in Kraft gesetzt. Die Aufgabe der Zentral-KODA ist ausgeweitet worden, Struktur und Organe sind neu geregelt.
Die Aufgaben der Zentralen Kommission sind nach wie vor die Beschlussfassung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung
• zur Ausfüllung von Öffnungsklauseln in staatlichen Gesetzen,
• zu Einbeziehungsabreden für Arbeitsverträge hinsichtlich der Loyalitätsobliegenheiten und Nebenpflichten gemäß der Grundordnung und
• zu anderen kirchenspezifische Regelungen.
Der Zentralen Kommission gehören auch in Zukunft jeweils 21 Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber und der Dienstnehmer an.
Der Arbeitsrechtausschuss ist das neue Organ der Zentral-KODA. Es dient dem Informations- bzw. Meinungsaustausch zu allen Fragen und Auswirkungen des Arbeitsrechts und der Koordinierung der Positionen im katholisch kirchlichen Raum. Die Beobachtung der arbeitsrechtlichen Landschaft (Monitoring) in der Bundesrepublik gehört dann ebenso zu seinen Aufgaben wie die Erarbeitung von Positionen der Zentral-KODA, Information und Beratung des Katholischen Büros in Berlin und die Mitwirkung bei der Gestaltung innerkirchlicher Ordnungen.
Der ARA besteht aus 24 stimmberechtigten Mitgliedern – je 12 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Dienstnehmer – und je einem Vertreter des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), des Deutschen Caritasverbandes (DCV), der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) sowie des Katholischen Büros in Berlin und drei Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) als ständige Berater.
Der ARA wird zweimal im Jahr tagen und tritt darüberhinaus bei Bedarf zusammen.
Die konstituierende Sitzung des ARA wird am 20. März 2014 in Würzburg stattfinden.