Einzelvertragliche Regelungen sind nicht mit dem Dritten Weg vereinbar

Die Zentral-KODA bekräftigte eigens durch einen Beschluss den Inhalt ihrer Magdeburger Erklärung. Einstimmig erklärte sie einzelvertragliche Abweichungen mit dem System des Dritten Weges für nicht vereinbar.
Da es in dieser Frage in letzter Zeit zu Unklarheiten gekommen ist, wurden vier Vertreter der Zentral-KODA beauftragt, mit dem Generalvikar von Osnabrück dieses Thema zu besprechen. Der Zentral-KODA liegt an einer einheitlichen Handhabung des Dritten Weges in allen deutschen Diözesen.

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