Sachgrundlose Befristung soll eingeschränkt werden

Der Vermittlungsausschuss der Zentral-KODA hat am 28. Oktober eine Entscheidung über den Antrag der Mitarbeiterseite getroffen. Der Beschluss tritt an die Stelle eines Beschlusses der Zentralen Kommission.

Nachdem der Antrag der Mitarbeiterseite zur „Abschaffung der sachgrundlosen Befristung“ von Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Dienst und der Vermittlungsvorschlag keine ausreichende Mehrheit in der Kommission gefunden hatten, hat der Vermittlungsausschuss am 28. Oktober 2019 eine ersetzende Entscheidung getroffen:

„1. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen ohne Sachgrund für die Dauer von bis zu 14 Monaten abgeschlossen werden. Bis zu dieser Gesamtdauer von 14 Monaten ist eine einmalige Fristverlängerung statthaft.
Während der Dauer eines derart befristeten Arbeitsverhältnisses sind ordentliche Kündigungen möglich. Hierfür sind die allgemeinen arbeitsrechtlichen und die jeweiligen kirchenarbeitsrechtlichen Bestimmungen maßgebend.

2. Die Regelungen unter Ziffer 1. gelten für alle befristeten Arbeitsverträge, die seit dem Tag des Wirksamwerdens dieser Neuregelung in ihrem Geltungsbereich abgeschlossen werden und verdrängen von diesem Zeitpunkt an regionale Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung.

3. Die vorstehenden Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung treten spätestens 12 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes außer Kraft, wenn der Gesetzgeber eine Neuregelung zur sachgrundlosen Befristung trifft.

4. Diese Regelung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die kirchliche Arbeitsgerichtgerichtsbarkeit im Rahmen ihrer abschließenden Entscheidung die Zuständigkeit der Zentral-KODA für den Regelungsgegenstand „Sachgrundlose Befristung abschaffen“ feststellt oder nicht in der Sache entscheidet. In diesen Fällen wird die ersetzende Entscheidung nach § 19 Abs. 2 ZKO den Bischöfen zur Inkraftsetzung nach § 13 ZKO vorgelegt.”

Wenn die unter Ziffer 4. beschriebene aufschiebende Bedingung entfällt, tritt die Arbeitsvertragsregelung unter Ziffern 1. mit diesem Tag sofort in Kraft. Regionale Bestimmungen werden dadurch aufgehoben.

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