Rettungsdienst

Lösung für den Rettungsdienst gescheitert

In einem letzten Versuch, für die Sitzung der Bundeskommission am 22. Juni eine geeinte Beschlussvorlage zu erstellen,  traf sich der Ausschuss Rettungsdienst erneut. Diese Sitzung endete ergebnislos. Grund dafür war die mangelnde Verhandlungsbereitschaft der Dienstgeberseite.

Erklärtes Ziel der Mitarbeiterseite war und ist es, die Regelungen des TVöD (VKA) für den Rettungsdienst zu übernehmen. Das war so mit der Dienstgeberseite nicht umsetzbar. Im Laufe der Verhandlungen legte die Mitarbeiterseite daraufhin ein neues Angebot vor, mit dem sie der Dienstgeberseite entgegen kam.

Das Angebot beinhaltete eine befristete Übergangslösung, gültig bis zur Einführung der neuen Entgeltordnung für alle Mitarbeiter der Caritas. Die Eingruppierung des Notfallsanitäters war ebenso Bestandteil wie verschiedene Zulagen. Damit hätten alle Mitarbeiter im Rettungsdienst eine Aufwertung erfahren. Die Dienstgeberseite war nicht bereit, über dieses Angebot in Verhandlungen einzutreten.

Die Sitzung der Bundeskommission vom 22. Juni 2017 in Köln ist dann ohne eine Lösung für die Mitarbeiter im Rettungsdienst zu Ende gegangen. Die Dienstgeberseite hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen.

Inzwischen haben mehrere Einrichtungsleitungen des Malteser-Rettungsdienstes ihren Mitarbeitern angekündigt, sie auch ohne Zustimmung der Mitarbeiterseite entsprechend dem Antrag der Dienstgeberseite zu vergüten. Dieses Vorgehen widerspricht Artikel 7 der Grundordnung, wonach Rechtsnormen für den Inhalt von Arbeitsverhältnissen durch Beschlüsse von paritätisch besetzten Kommissionen zustande kommen. Die Dienstgeber unterlaufen damit das Anliegen der Mitarbeiterseite, die AVR am TVöD auszurichten.

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