Der Arbeitsrechtsausschuss der Zentral-KODA verwies nach kurzer Diskussion in seiner Sitzung am 29. März in Fulda den Antrag der Mitarbeiterseite auf Stopp der sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen bei der katholischen Kirche und ihrer Caritas an die Zentrale Kommission. Diese hat die nötige Beschlusskompetenz. Ein Ausschuss soll bis zur Novembersitzung der Kommission einen mehrheitsfähigen Beschlussvorschlag erarbeiten.