„Den Stellenwert der sozialen Arbeit in der Gesellschaft neu verankern“

Berlin/Freiburg. Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK) begrüßen anlässlich der ersten Lesung des Entwurfes des „Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie“ im Deutschen Bundestag die sozialpolitische Zielrichtung des Gesetzentwurfes.

Jetzt haben Dienstgeberseite und Mitarbeiterseite ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet. Ziel ist es, den Stellenwert der sozialen Arbeit in der Gesellschaft neu zu verankern. „Die soziale Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Daseinsfürsorge. Sie ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft“, erklärt Thomas Schwendele, Sprecher der Mitarbeiterseite.

Die kirchlichen Akteure, die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite müssen verstärkt in die Verfahren eingebunden werden. „Dass wir dank unseres Blickwinkels wertvolle fachliche Aspekte beisteuern können, zeigt die erfolgreiche Arbeit in der Pflegekommission“, sagt Lioba Ziegele, Sprecherin der Dienstgeberseite.

Zum einen müssen im Arbeitnehmerentsendegesetz weitere Kommissionen unter Beteiligung der Partner des Dritten Weges etabliert werden. Denn kirchliche Einrichtungen spielen eine entscheidende Rolle: Sie sind marktrelevante Anbieter sozialer Dienstleistungen.

Zum anderen fordern Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission ein gesetzlich festgeschriebenes Recht zur Anhörung und Stellungnahme für alle Bereiche, in denen kirchliche Einrichtungen tätig sind.

Das Positionspapier finden Sie auf den Internetseiten: www.akmas.de

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