Der Ständige Rat hat auf seiner Sitzung am 24./25. November 2014 in Würzburg-Himmelspforten über aktuelle Fragen zum Kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Im Mittelpunkt standen die geplanten Änderungen der Loyalitätsverpflichtungen. Gegenstand der Aussprache war auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. November 2014, die bei den Bischöfen auf ein positives Echo stieß. Die deutschen Bischöfe sehen in diesem Beschluss eine Bekräftigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.
Unter Berücksichtigung dieser höchstrichterlichen Entscheidung halten die Bischöfe weiter daran fest, dass die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ auch im Hinblick auf die Loyalitätserwartungen überarbeitet wird. Die Antwort auf die Frage, ob über die ohnehin vorgesehenen Änderungen hinaus weitergehende Nachjustierungen geboten sind, bedarf einer gründlichen Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Ständige Rat hat die Bischöfliche Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) gebeten, die weiteren Klärungen in Angriff zu nehmen und spätestens bis zum 27. April 2015 eine abschließende Formulierung vorzulegen.