„Dritter Weg“ an Rechtsprechung angepasst
Freiburg (pef). Erstmals können die Gewerkschaften im Juni 2016 eigene Vertreter in die Kommission zur Ordnung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechtes im Erzbistum Freiburg (KODA) entsenden. Nach dem Ende der laufenden Amtszeit wird dann eine neue Bistums-KODA gebildet. Im aktuellen Amtsblatt der Erzdiözese heißt es dazu: „Berechtigt zur Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für Regelungsbereiche der Bistums-KODA Freiburg örtlich und sachlich zuständig sind.“
Innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg können die Gewerkschaften Vertreterinnen und Vertreter benennen, die sie in die Bistums-KODA entsenden möchten. Dabei richtet sich die Anzahl der Gewerkschaftvertreter nach der Organisationsstärke der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (den Gewerkschaften sind insgesamt mindestens zwei Sitze vorbehalten). Weitere Informationen zur Entsendung von Gewerkschaftsvertretern in die Bistums-KODA entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Nr. 26 des Erzbistums.
„Dritter Weg“: Dienstgemeinschaft regelt Arbeitsrecht
Die Neuerung der Bistums-KODA-Ordnung ist Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2012 zum Thema „Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen – Dritter Weg“. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass der Verzicht auf eine Streikmöglichkeit im so genannten „Dritten Weg“ dann rechtmäßig ist, wenn Gewerkschaften in das Verfahren der Arbeitsrechtsregelung organisatorisch mit eingebunden werden. Diese Vorgabe des BAG wird nunmehr umgesetzt.
Hintergrund: Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln („Dritter Weg“). Die Arbeitsrechtsregelungen kommen also nicht durch den Abschluss von Tarifverträgen zustande, sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen. Im Bereich der Erzdiözese Freiburg wird diese Aufgabe von der Kommission zur Ordnung des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts (Bistums-KODA) wahrgenommen. Damit die Interessen der Mitarbeiter- wie der Dienstgeberseite in der KODA gleichermaßen vertreten sind, ist diese mit jeweils zwölf Dienstnehmer- und zwölf Dienstgebervertreten besetzt. Mit dem System des „Dritten Weges“ ist gewährleistet, dass Dienstnehmer- und Dienstgebervertreter gemeinsam Regelungen aushandeln, die dann auf breiter Basis beschlossen werden. So gibt es keinen tariffreien Raum: Im Erzbistum Freiburg sind alle Dienstgeber an die gesetzlichen Regelungen gebunden
Verantwortlich: Robert Eberle